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Insolvenzfverfahren gegen TEAMBAU GmbH mangels Masse eingestellt

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEAMBAU Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HR B 2803 CB), Walter-Rathenau-Straße 37, 03044 Cottbus wird das Verfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die

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