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Haben Sie Ihre Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet? Wenn nicht, drohen Rückzahlungsforderungen!

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Haben Sie eine Photovoltaikanlage? Dann haben Sie diese hoffentlich auch bei der Bundesnetzagentur registriert. Denn der Bundegerichtshof hat entschieden, dass Sie ohne Anmeldung keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz haben (Az. VIII ZR 147/16). Im konkreten Fall muss ein Landwirt nun mehr als 50.000 Euro dem Netzbetreiber zurückzahlen, da er die Anlage nicht angemeldet hatte, dies aber dem Betreiber auf einem Formblatt bestätigt habe. Angaben der Bundesregierung zufolge treten diese Fälle sehr häufig auf; zwischen Januar 2015 und September 2016 haben allein rund 13.300 Betreiber sich später als drei Wochen (ab da fallen sie in die Statistik) gemeldet.

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