Ein in seinen Konsequenzen recht seltsames Urteil hat das Amtsgericht Bad Hersfeld gefällt: Weil WhatsApp auch unverschlüsselte Daten von allen als Kontakten eingetragenen Personen an den Betreiber (d.h. letztlich Facebook) sendet, müsse jeder User des Messenger-Dienstes vor der Nutzung die Erlaubnis seiner Kontakte einholen. Ansonsten begehe man eine Rechtsverletzung von § 28 Bundesdatenschutzgesetz, da WhatsApp das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der als Kontakte abgespeicherten Personen verletzt. Als User könne man deswegen kostenpflichtig abgemahnt werden. Dass nun findige Anwälte beginnen, massenhaft WhatsApp-Nutzer abzumahnen, und damit durchkommen, erscheint aber (glücklicherweise) sehr unwahrscheinlich. Es mutet sowieso seltsam an, dass dafür der User und
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