Führt die Bank einen gefälschten Überweisungsauftrag aus, haftet sie für den Fehler. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Im vorliegenden Fall wurde der beklagten Bank ein Überweisungsauftrag über 11.200 Euro per Fax übermittelt. Dieses war allerdings gefälscht. Die Bank muss nun den zu Unrecht überwiesenen Betrag dem Kontoinhaber zurückerstatten.
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