Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen per SMS geschlossenen PKW-Kaufvertrag als nicht wirksam eingestuft. Der Beklagte hatte auf einem einschlägigen Internetportal das Fahrzeug angeboten und kein für ihn zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. Der spätere Kläger schrieb daraufhin, dass er 15 € für den Wagen zahle, woraufhin der Verkäufer per SMS antwortete: „Kannst Kohle überweisen, Wagen bringe ich dann.“ Das OLG Frankfurt sah hierin eine eindeutige Scherzerklärung und erteilte zusätzlich die Hinweise: Kaufverträge über SMS seien prinzipiell möglich. Es habe sich hier eindeutig um einen Scherz gehandelt, der am Missverhältnis von Wert des Autos und Kaufpreis erkennbar war. Es spielt keine
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