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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Pro Shelter Gesellschaft für integriertes Wohnen mbH abgewiesen

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In dem Verfahren über den Antrag der Brigitte Ehlert, z. Zt. unbekannten Aufenthalts – Antragstellerin – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Pro Shelter Gesellschaft für integriertes Wohnen mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Hannemann, geboren am 07.01.1964, Brahestraße 13, 10589 Berlin Register-Nr.: HRB 159344 – Antragsgegnerin – hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Quellhorst am 12.06.2017 beschlossen: 1.    Der am 18.05.2017 eingegangene Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird als unzulässig zurückgewiesen. 2.    Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 4 Abs. 1 InsO i.V.m. § 91 ZPO). 3.    Der Gegenstandswert wird auf 25.000,00 ? festgesetzt (§ 58 GKG).

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