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Klage von Dextro Energy vor dem EuGH abgewiesen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag auch in der zweiten Instanz eine Klage des deutschen Herstellers Dextro Energy abgewiesen, dass dieser auch zukünftig nicht mit den angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben dürfe. Dextro Energy wollte sein Produkt mit Sätzen wie „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“ bewerben, was die EU-Kommission aber nicht zugelassen hatte. Daraufhin zog die Firma vor Gericht. Der EuGH argumentierte, dass grundsätzlich empfohlen werde, weniger Zucker zu sich zu nehmen, so dass die Werbeversprechen den Verbraucher irritieren würden.

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