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Channel: Das Verbraucherschutzforum
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Zweite Zahlungsdiensterichtlinie

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Der Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Damit wird eine EU-Richtlinie zum Zahlungsdiensterecht in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz ermöglicht im Interesse von Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Wettbewerb unter Zahlungsdienstleistern und macht bargeldloses Bezahlen sicherer. „Mit dem heute beschlossenen Gesetz schaffen wir ein Ärgernis für viele Verbraucher ab: Händler dürfen zukünftig keinen Aufpreis mehr von ihren Kunden verlangen, wenn diese online oder offline mit gängigen Karten oder per SEPA-Überweisungen und Lastschriften bezahlen. Hinzu kommt ein stärkerer Verbraucherschutz bei nicht autorisierten Zahlungen. Wurde beispielsweise die Kreditkarte entwendet, können Zahler derzeit noch mit 150

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