Die BaFin verhängte gegen die Wild Bunch AG Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro, weil das Unternehmen gegen §§ 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen hat. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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