Die BaFin hat zwei Verordnungen zum Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) überarbeitet und heute zur Konsultation gestellt: die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) und die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV). Hintergrund sind Änderungen des WpHG durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 19. Juni 2017 entgegen. Die Änderungen der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung betreffen zum einen die Kenntnisse und Erfahrungen, die Anlageberater in Bezug auf Finanzinstrumente und strukturierte Einlagen haben müssen. Für Vertriebsmitarbeiter, die Kunden Informationen zu diesen Produkten oder zu Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erteilen, werden Anforderungen an die Sachkunde erstmals konkretisiert. Die Leitlinien, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zur Beurteilung der Kenntnisse und Kompetenzen herausgegeben hat,
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