Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen in der Darlehensphase keine Kontogebühren erheben dürfen. Eine diesbezügliche Klage hatte die Verbraucherzentrale NRW eingereicht. Ob die jetzt getroffene Regelung auch auf die Kontogebühren in der Sparphase übertragbar sind, ist derzeit noch ungeklärt. Nicht betroffen sind beispielsweise Abschlussgebühren, diese sind zulässig. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist können Sie bis Ende diesen Jahres Entgelte, die 2014 oder später gezahlt wurden, zurückverlangen. Sollte die Bausparkasse diese jedoch verweigern, lassen Sie sich vor Einreichung einer Klage beraten, da derzeit der positive Ausgang für Sie ungewiss ist und Sie im schlimmsten Fall auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zu
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