Differenzgeschäfte (Contracts for Difference, CFDs) mit Nachschusspflicht dürfen Banken künftig nicht mehr privaten Anlegern anbieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Als Begründung teilte die BaFin mit, dass das Verlustrisiko für Privatkunden zu unkalkulierbar sei. Aufgrund der Nachschusspflicht, wodurch der Kunde im schlimmsten Fall ein Mehrfaches seines ursprünglichen ...
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