Bisher war das Streaming – also das bloße Anschauen ohne dauerhaftes Speichern auf dem Rechner – von Filmen und Serien ein Graubereich. Während diejenigen, die das entsprechende Material in das Internet stellen oder weiter verteilen, schon lange abgemahnt werden konnten bzw. auch wurden, waren die „reinen“ Konsumenten bisher vor Strafverfolgung geschützt.In einem Urteil hat der ...
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