Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass Preisvergleichsportale im Internet ihre User darauf hinweisen müssen, wenn sie nur ausgewählte Anbieter anzeigen und somit eine Vorabauswahl treffen. Der Kunde geht bei einer Konsultation der Seite davon aus, dass diese sämtliche Unternehmen berücksichtigt und wird daher in seiner Entscheidungsfindung stärker beeinflusst, als es ihm ...
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