So oder ähnlich könnte sich das Versprechen des eingetargenen Kaufmanns AfV Braun e.K. angehört haben. damit ist es nun vorbei, denn die BaFin sieht das Geschäftsmodel des eingetragenen Kaufmanns AfV Braun e.K. als genehmigungspflichtig an, udn diese Genehmigung dcer BaFin gibt es dann wohl nicht. Die nun logische Konsequnenz natürlich Rückabwicklung des ganzen Geschäftes mit ...
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