Die Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer, kurz Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), trat im Jahr 1974 in Deutschland in Kraft und ersetzte die bis dahin verbindlichen landesrechtlichen Maklerverordnungen. Sie wurde aus der Gewerbeordnung abgeleitet und dient vor allem dem Schutz eines Immobilienkäufers. Nicht jeder Vertrag ist rechtlich einwandfrei Dieser Schutz drückt ...
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