Seit Mitte 2015 gibt es das Kleinanlegerschutzgesetz. Wie der Name schon sagt, soll es Kleinanleger, also zumeist Privatpersonen, bei Geldanlagen auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ schützen. Nicht jedes Risiko bei den zahlreichen Anlagemöglichkeiten kann dadurch verhindert werden, aber trotzdem führt es zu mehr Sicherheit für den Anlageinteressierten.Anleger mussten mit hohen Verlusten kämpfen Bis vor einigen Jahren sah ...
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