Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz sollen Privatpersonen bei der Geldanlage geschützt werden, insbesondere wenn sie auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt investieren. Gemeint ist damit der Teil des Kapitalmarkts, der keiner stattlichen Finanzaufsicht unterliegt, etwa Immobilienfonds, Immobilienanlagen oder Crowdfunding. Bei dieser auch als Schwarmfinanzierung bezeichneten Kapitalanlage stehen neue Projekte und Geschäftsideen im Vordergrund. Der Gründer eines Start-ups oder ...
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