Dass Privatpersonen oder Gewerbetreibende zu jeder beliebigen Tageszeit durch unerlaubte Werbeanrufe belästigt werden, müssen sie nicht mehr hinnehmen. Der Gesetzgeber hatte bereits 2009 gesetzliche Regelungen geschaffen, die der Bekämpfung derartiger Telefonanrufe mit Werbeinhalten dienen. Verbessert hatte sich dadurch aber wenig. Unseriöse Unternehmen ließen weiterhin über Callcenter Listen mit Telefonnummern abtelefonieren. Man nennt solche Überraschungsanrufe „cold ...
↧