Ein Beitrag von Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice Reservierungsvereinbarungen sind typisch im Maklerwesen. In einer derartigen Vereinbarung verpflichtet sich der Makler, das Kaufobjekt ohne Vorbehalt zu reservieren und das Objekt keinem anderen Interessenten anzubieten. Der Makler versucht mit einer derartigen Vereinbarung, sich gegen das „Abspringen“ des Kunden etwa vor der Beurkundung des Kaufvertrages ...
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