Aufgrund der Umsetzung europäischer Vorgaben gilt seit März 2016 eine neue Richtlinie, die die Vergabe von Immobilienkrediten regelt. Das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ (http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP18/W/Wohnimmobilienkreditrl.html) soll verhindern, dass Verbraucher ein Immobiliendarlehen aufnehmen, welches sie nicht zurückzahlen können. Die Verbraucherzentrale Bremen als Marktwächter mit Schwerpunkt Immobilienfinanzierung verfolgt derzeit Hinweise, dass das Gesetz zu streng ...
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