Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.11.2016 – I ZR 220/15, die Haftung des Inhabers eines passwortgeschützten WLAN-Netzwerkes für über den Anschluss des Inhabers öffentlich zugänglich gemachte urheberrechtlich geschützte Werke verneint. Die Urteilsgründe sind noch nicht verfügbar. Der Bundesgerichtshof hat die folgende Pressemitteilung veröffentlicht: „Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film „The Expendables ...
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