Wer erneuerbare Energie erzeugt und in das Netz einspeist, ist selbst dafür verantwortlich, dass alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Einspeisevergütung gegenüber dem Netzbetreiber erfüllt sind. Ist das– auch unerkannt – nicht der Fall, kann es auch noch Jahre später zu einem bösen Erwachen kommen. Darauf macht ein aktuelles Urteil des OLG ...
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