Interessantes Urteil, aber letztlich bleibt bei dieser Veröffentlichung offen, ob die obsiegenden Anleger dann auch das erstrittene Ureti erfolgreich vollstrecken können um ihr Geld zu bekommen das geht dann hier aus der Veröffentlichung nicht hervor. Und wieder konnten Rückzahlungsverpflichtungen von Nachrangdarlehen erstritten werden: Die Hagener Kanzlei Buerger, Schmaltz ist auf der Anlegerseite weiter sehr engagiert ...
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