Die BaFin hat Herrn Thorsten Cierniak, Königsbach-Stein, mit Bescheid vom 28. Oktober 2016 aufgegeben, das Einlagengeschäft abzuwickeln. Cierniak nahm Gelder des Publikums auf der Grundlage von „Zeichnungsscheinen für Anleihe-Kapital“ entgegen. Er verbriefte die Rückzahlungsansprüche der Anleger in Inhaberschuldverschreibungen. Diese weisen unterschiedliche Nennbeträge und Laufzeiten aus. Sie sind damit kein Teil einer erlaubnisfreien Gesamtemission. Mit der ...
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