Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat in erster Instanz die ING DiBa AG zum Widerruf eines negativen Schufa-Eintrags verurteilt. Das am 15.09.2016 verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die ING DiBa AG kann gegen dieses Urteil Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht einlegen. ING DiDa AG räumt unbefristeten Dispokredit und Überziehung ein – Rückzahlung erfolgt nicht, Kündigung der ...
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