Durch enorme Kursverluste der VW-Aktie nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals sind Anlegern Verluste in Milliardenhöhe entstanden. Doch bleiben die Anleger jetzt auf den Schaden sitzen? Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz Anleger, die Aktien im Zeitraum 06.06.2008 – 17.09.2015 gekauft haben, sind grundsätzlich berechtigt, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Betroffen sind Stammaktien von VW. Wie etwa VW ...
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